Gegenstand einer privaten Unfallversicherung ist Versicherungsschutz bei Unfällen in der ganzen Welt zu bieten. Sie sichert die Existenzgrundlage der durch Unfall geschädigten Person, zumal ja kein deutscher gesetzlicher Unfallschutz bei Unfällen im Ausland greift.
Wer sich ins Ausland begibt, sollte die Bedingungen einer eventuellen bestehenden Unfallversicherung zuerst prüfen. Eventuell sind nämlich Auslandsaufenthalte nicht oder nur unzureichend abgesichert oder haben Einschränkungen. |