 | | Tipps zum Thema Auslandskrankenversicherung Gründe für einen Auslandsaufenthalt können unterschiedlich sein. Es ist aber schon ein Unterschied, wenn Sie eine Urlaubsreise bereits mit dem Rückflugticket antreten, oder in ein Land gehen mit dem Vorsatz, dort über die vorgegebene Visumszeit hinaus zu bleiben. Vom Ausland aus kann meist die aus Preisgründen in Deutschland abgeschlossene "billige" Reiseversicherung über die Visumszeit hinaus nicht mehr verlängert werden. Wir warnen deshalb aus vielerlei Erfahrung dieser Kunden vor solchen "Hilfskonstruktionen", um einfach Geld zu sparen.
Für Auslandsreisen empfiehlt sich die jeweilige Infoseite des auswärtigen Amtes zu besuchen. Hier erfahren Sie aktuelle Gefahrenhinweise und auch wichtige Adressen der Botschaften. FAQ*- Ich bin schon im Ausland und benötige eine Auslandskrankenversicherung
- Thema: Arztrechnungen im Ausland
- Für Reisende ins Ausland: Rückkehr nach Deutschland
- Für Arbeitnehmer mit Auslandseinsatz
- Arbeitslosigkeit
- Unfall im Ausland
- Für Reisende ins Ausland: Urlaubsreise
- Auslandskrankenschein
- Besuch/er in Deutschland
- Kündigung Krankenversicherung
- Vertragslaufzeit
- Leistung Krankenkasse oder Versicherung im Ausland
- Unterschiede zwischen privatem und beruflichem Auslandsaufenthalt
- Was ist meist nicht versichert?
- Wohnsitz in Deutschland
- Wohnsitz ins Ausland
- Höchstaufnahmealter
- Leistungsabrechnung
- Pflege-/Pflichtversicherung
AnwartschaftBeitragszuschuss für Deutsche Rentner im Ausland
Arztrechnungen Vorsicht: In sehr vielen Reiseländern hat sich mittlerweile eine regelrechte Gesundheitsindustrie entwickelt. Sie verdient an denjenigen Touristen, die vornehmlich aus wirtschaftlich starken Ländern kommen. Ärzte versuchen dort mit völlig überhöhten Honorarforderungen die ausländischen Reisenden zu übervorteilen . Auch wenn die Reiseversicherung freie Arztwahl bietet: dies kann trotzdem bei der Kostenübernahme zu Problemen führen. Im Fall der Fälle: Erkundigen Sie sich bei der Notrufzentrale nach seriösen Ärzten und lassen Sie sich vor Behandlung die freie Arztwahl bestätigen. Zudem ist nach den allermeisten Bedingungen der Auslandskrankenversicherung eine Behandlung auf das medizinisch notwendige begrenzt. Man sollte deshalb im Zweifelfall sich vom Versicherer bei erheblichen Kosten immer eine Zusage vorab holen.
Ausland Dieses "Problem taucht leider allzu häufig auf, da viele Kunden leichtsinnig ihre Auslandskrankenversicherung mit zeitlicher Begrenzung abgeschlossen haben. Vorab: es gibt nur ganz wenige Auslandskrankenversicherungen, die Sie versichern, wenn Sie bereits im Ausland sind.
Arbeitslosigkeit Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Expatriates, die eine Beschäftigung außerhalb des EU-Wirtschaftsraumes ausüben, die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Mehr dazu erfahren Sie bei der zuständigen Behörde AuslandskrankenscheinDer Krankenversicherungsschutz im Ausland ( EWR - Staaten ) kann auch durch einen Auslandskrankenschein der Gesetzlichen Kasse ( sofern Sie gesetzlich versichert sind ) vereinbart werden. Aber Vorsicht: Nicht alle Länder akzeptieren diesen Schutz und im Fall der Fälle führt dies auch zu Problemen, wenn nicht ausdrücklich auf eine privatärztliche Behandlung verzichtet wird. Wir empfehlen deshalb dringend eine Auslandskrankenversicherung auch für den Fall des Rücktransportes abzuschließen. Arbeitnehmer -Auslandseinsatz Ein ins EU-Ausland entsandter Arbeitnehmer bleibt in seinem Heimatland Unfallversichert/sozialversichert, wenn der Entsendezeitraum zwölf Monate nicht überschreitet. Im Einzelfall kann bei der DVKA / Deutsche Verbindungstelle Krankenversicherung/ im Einzelfall längere Fristen vereinbart werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber diesbezüglich. Reisende ins Ausland - Urlaubsreise Wer als Tourist eine Auslandsreise unternimmt sollte eine Reisekrankenversicherung abschließen. Diese schützt nicht nur bei auftretenden Erkrankungen vor den im Ausland ev. hohen Kosten, sondern organisiert auch den Rücktransport im schlimmsten Fall. Selbst in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen. Auch Privat Versicherte sollten in ihrer Police prüfen, ob ein längerer Auslandsschutz eingeschlossen ist. Wer bei einer Gesetzlichen Kasse ist, sollte sich dort den Auslandsschein der Gesetzlichen Kasse holen, falls Sie in ein Land reisen, dass dem Abkommen beigetreten ist. Aber Vorsicht : Wer keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. einer Berufsausübung nachgeht, hat im Sinne der Bedingungen keinen Schutz im Ausland. Die Allgemeinen Bedingungen regeln dies.
Auslandsreise beendet, Rückkehr nach Deutschland Meist kümmert man sich um den Versicherungsschutz im Ausland. Was ist, wenn Sie aber für ein paar Wochen nach Deutschland zurückkommen oder nach einem Unfall oder schwerer Erkrankung aus medizinischen Gründen nach Deutschland zurück transportiert werden müssen? Nach aktueller Rechtsprechung muss Sie der Krankenversicherer wieder aufnehmen, bei dem Sie zuletzt versichert waren. Auch die Privaten Versicherer müssen Ihnen zumindest den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif anbieten ( Versicherungspflicht ). Aufenthalt / Urlaub in Deutschland Für "Auslands-Deutsche" : bei den meisten Angeboten, die Auslandskrankenversicherungsschutz bieten, sind Aufenthalte in Deutschland nicht mehr versichert. Einige Angebote beinhalten aber Versicherungsschutz während des Aufenthalts im Heimatland. Dieser ist ( meist begrenzt ) auf ein bis drei Monate pro Versicherungsjahr. Unser Tipp: Prüfen Sie, welche Möglichkeit für Sie die Beste ist. Hier sparen Sie garantiert am falschen Ende, wenn Sie eine "billige" Lösung abschließen, die Ihren Heimataufenthalt dann nicht absichert. Für Besucher: Reisende in die Scheengener Staaten benötigen für ihren Aufenthalt einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dieser muss meist innerhalb einer Frist von 31 Tagen nach Einreise bei den Privaten Versicherern abgeschlossen werden. Achtung: meist kann eine solche abgeschlossene Krankenversicherung nicht mehr verlängert werden.
Wohnsitz ins Ausland Wer entweder Privat oder beruflich seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sollte natürlich nicht nur Land und Leute kennen und mögen. Aufgrund der weltweit recht unterschiedlichen Sozialsysteme ist auch in Bezug auf die Krankenversicherung eine Information des jeweiligen Landes über die verschiedenen Behörden, Konsulate oder Einwanderungsämter erhältlich. Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, begleitet Sie Ihre deutsche Krankenversicherung nicht mehr mit. Unser Rat : Eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Residenten. Informationen über soziale Punkte, Fragen zum Aufenthalt innerhalb der EU erhalten Sie auch über die EU-Bürgerberatung z.B. die Vertretung in Deutschland.
Vertragslaufzeit In der Regel können Auslandskrankenversicherungen nur bis zu maximal fünf Jahre abgeschlossen werden (Vorschrift des Bundesaufsichtsamtes). Wenn der Schutz länger benötigt wird, gibt es teilweise nochmals Verlängerungsoptionen um bis zu fünf Jahren . Bitte aber im Einzelfall prüfen, ob der Schutz dann noch weiterhin im Ausland gewährt wird. Für den Personenkreis, der ständig im Ausland leben ( Residenten ),gibt es den spezielle Langzeittarife mit unbegrenzter Laufzeit. Sollte Ihre Aufenthaltsdauer maximal fünf Jahre betragen, Sie aber noch nicht genau wissen, wie lange Sie im Ausland bleiben, ist es ratsam, den Vertrag dann für fünf Jahre abzuschließen und dann mit der Gesellschaft zu vereinbaren, dass bei vorzeitiger Rückkehr der Vertrag kurzfristig von Ihnen gekündigt werden kann.
Leistung im Ausland Die Gesetzlichen Krankenkassen haben mit verschiedenen Ländern in der EU ein Sozialversicherungsabkommen, so dass in diesen Ländern auch ein Versicherungsschutz besteht. Bitte befragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse. Aber : der jeweilige Arzt ist nicht daran gebunden. Wenn Sie Privat versichert sind : die Privaten Krankenversicherungen zahlen meist alle innerhalb der EU. Einschränkungen gibt es beim Krankentagegeld. Außerhalb der EU gibt es nur wenige Gesellschaften, die länger als drei Monate Versicherungsschutz gewähren. Bitte befragen Sie hierzu Ihre Versicherung. Auch hier empfiehlt sich ein Reisepaket separat abzuschließen.
Unterschiede zwischen privaten und beruflichen Auslandsaufenthalt Die meisten Angebote beinhalten sowohl den Privaten wie beruflichen Aufenthalt. Den berufsbedingten Auslandsaufenthalt schließt aber auch ein Teil der Versicherungsgesellschaften aus. Deshalb : Angebote prüfen. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bei dienstlich veranlassten Auslandsreisen zu versichern ( Entsendung ). Zudem ist dieser bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft im Rahmen der Satzung für Berufsunfälle versichert. Dies sollte aber bei der Berufsgenossenschaft vorab geklärt werden.
Was ist nicht versichert? Ein heikler Punkt in den allermeisten Bedingungen. In der Regel sind die Vorerkrankungen nicht mit versichert. Hier gibt es aber auch Ausnahmen. Die jeweiligen Ausschlüsse finden Sie in den Bedingungen unter dem "§ Ausschlüsse oder keine Leistungspflicht besteht bei ...". Durch die Tarifbedingungen können Leistungen wieder aber wieder mit eingeschlossen sein. Bei Reiseversicherungen sind diese i.d.R. ausgeschlossen. Bei den allermeisten Auslandskrankenversicherungen sind die generell Vorerkrankungen oder z. B. bestehende Schwangerschaften bei Vertragsabschluss ( oder nach Vertragsabschluss ) ausgeschlossen. Einige begrenzen die Ausschlüsse auf folgende Sachverhalte: "Keine Leistungspflicht besteht, wenn Sinn und Zweck der Auslandsreise ist, sich im Ausland zu behandeln zu lassen oder wenn vor Reisebeginn schon feststeht, dass bei planmäßiger Durchführung der Reise eine Behandlung im Ausland stattfinden musste". Wenige bzw. fast keine Versicherungsgesellschaften fordern von Ihnen eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung, was nicht bedeutet, dass damit im Leistungsfall alles bezahlt wird. Je nach Anbieter und Produkt sind die meist Beschränkungen im Heil- und Hilfsmittelbereich zu finden.
Wohnsitz in Deutschland Für einen befristeten Auslandaufenthalt ist für die deutsche Krankenversicherung meist ein deutscher Wohnsitz erforderlich ( auch Zweitadresse ) und ein deutsches Bankkonto. Es gibt dazu unterschiedliche Regelungen bei den Versicherungsgesellschaften. Auch hier kommt es auf das jeweilige Produkt an. Es gibt Angebote, die auch einen ausländischen Wohnsitz akzeptieren ( insbesondere bei EXPATS ).
Höchstaufnahmealter? Wer bei Rückkehr nach Deutschland noch 60 Jahre alt ist, wird bei fast allen Privaten Krankenversicherungen noch angenommen. Voraussetzung : gute, wenn nicht beste Gesundheit. Bei den Auslandsangeboten ist im Reisekrankenversicherungsbereich auch nach 65 ein Angebot erhältlich. Es gibt zudem Versicherungsverträge bei denen der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des Alters x automatisch endet. Im Zweifel wenden Sie sich an die Krankenversicherung, wo Sie zuletzt versichert waren. Bei Reiseversicherungen spielt das Höchstaufnahmealter keine große Rolle, es muss dann eben auch mit höheren Beiträgen gerechnet werden.
Leistungsabrechnung? Hier nur ein allgemeiner Ablauf : Bei einem Krankenhausaufenthalt sollten Sie sich direkt mit der jeweiligen Auslandsversicherung in Verbindung setzten und diese zunächst über einen "größeren" Leistungsfall wie z.B. ein stationärer Aufenthalt informieren. Oft besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme und der direkten Krankenhausabrechnung. Der Arzt oder Zahnarzt erwartet die Zahlung meist direkt von Ihnen. Sie sollten dann darauf achten, dass Sie vom Behandler, bzw. dem Arzt eine entsprechende Rechnung mit Diagnosen erhalten, die Sie dann dem Versicherer im Original mit der Bitte um Erstattung zusenden . Welche Informationen die Rechnung enthalten muss und finden Sie meist in den Versicherungsbedingungen oder Ihrer Police.
Pflege-/Pflichtversicherung Mit Erlöschen einer Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung erlischt ohne weiteres Handeln auch automatisch die Pflegepflichtversicherung. Dies hat zur Konsequenz, dass nach Rückkehr aus dem Ausland neue Wartezeiten zu durchlaufen sind. Dies ist insbesondere wesentlich für alle Residenten.
Anwartschaftsversicherung Unter Anwartschaftsversicherung versteht man eine zeitlich befristete oder unbefristete Option bei einem Privaten Krankenversicherer, zu einem späteren Zeitpunkt in eine oder seine Private Krankenversicherung wieder zurückkommen zu können. Diese Option ist meist so ausgestaltet, dass Sie heute eine Private Krankenversicherung abschließen und dieser Vertrag sofort "ruht". Sie bezahlen für das versicherungstechnische Risiko einen Beitrag, der sich zumeist zwischen 10" bis 25 % des jeweiligen Tarifbeitrages bewegt. Dies muss aber vor Abreise gestellt und versichert sein. Ansonsten müssen Sie in den Basistarif zurück.
Beitragszuschuss Gesetzliche Krankenversicherung für deutsche Rentner Im Ausland gibt es keinen Beitragszuschuss mehr. Eine Anpassung erfolgt bei dem Krankenversicherungs-Zuschuss für freiwillig versicherte oder privat versicherte Rentner nach § 106 SGB VI. Durch einen kleinen Einschub will das BMAS eine Verwaltungserleichterung erreichen, wenn Rentner im Ausland leben und dort in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, was einen Zuschuss aus der deutschen Rentenversicherung grundsätzlich ausschließt. Unfall im AuslandSie sollten bedenken, dass Krankheiten nicht das einzige sind, was einem fern der Heimat zustoßen kann. Die Wenigsten machen sich Gedanken darüber, dass gerade Folgen unfallbedingter Behinderung nicht Sache der Krankenversicherung ist. Für eine gelähmte Hand oder noch schlimmere unfallbedingte Folgen, sollte man deshalb auch eine Unfallversicherung abschließen, die für solche Invaliditätsfälle leistet. Kostet meist wenig.
Angaben unverbindlich - |