Wer im Ausland studiert oder eine Sprachschule besucht, kommt an einer Krankenversicherung im Gastland nicht vorbei, zumal je nach Land der Nachweis über eine entsprechende Versicherung obligatorisch ist. Wichtig : Ein Antrag muss in aller Regel spätestens beim deutschen Krankenversicherer bei Studienanfang, spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise ins neue Studienland gestellt werden.
Unterlagen
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