Voraussetzung: ein Befreiungsgesuch von der Schweizer Versicherungspflicht ist die Voraussetzung für die Antragsstellung. Die Kontrolle und Erledigung der Befreiungsgesuche liegt in der Kompetenz der Kantone. Für Fragen bezüglich der Frist oder der Befreiungsmöglichkeit sollte direkt die zuständige kantonale Stelle angefragt werden. Verschiedene Kantone haben kundenfreundlich auf die Pflicht eines expliziten Befreiungsgesuches verzichtet.
Wichtig
Beachten Sie dazu, dass der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Grenzgängertätigkeit gestellt werden muss. Voraussetzung: Sie müssen sich dazu von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen. MONDIAL ist eine Privatversicherung, die anderen Finanzierungskriterien als denen der KVG-Versicherung unterliegt. Die Prämie ist risikogerecht (nach Alter, Wohnort, Versicherungsdeckung etc.) berechnet.
Mit MONDIAL gelten für die Rückkehr in die Sozialversicherung des Wohnlandes die gleichen Bedingungen wie bei einer anderen Privatversicherung. Falls Sie als Grenzgänger/in in den Ruhestand treten und auch eine Rente aus ihrem zukünftigen Wohnstaat beziehen, dann werden Sie prinzipiell im Wohnstaat versicherungspflichtig. Es hängt aber von den Gesetzen des Wohnstaates ab, ob Sie in eine gesetzliche Krankenkasse übertreten können oder nicht. Die Vorteile: Behandlung am Wohnort ( auch Deutschland und in der Schweiz ) Günstige Prämien Franchisen: Auch höhere Franchise erhältlich 1000, 1.500, 2.000 und 2.500 CHF Mehr zur Schweiz: Mehr Wichtig: dazu sollten Sie eine deutsche Grenzgänger-Zusatzversicherung ( Grenzgängermodell ) abschließen. Mehr Die Beitragsentwicklung hängt von verschiedenen Faktoren hat und kann deshalb nicht vorausgesagt werden. |