1. Mai 2010 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kuba in Kraft.
Danach müssen alle Ausländer und Kubaner mit Wohnsitz im Ausland sowie alle Ausländer mit vorübergehendem Wohnsitz in Kuba bei der Einreise über eine entsprechende Krankenversicherung, die die Behandlungskosten in Kuba abdeckt und dazu für die gesamte Dauer des Aufenthalts gilt, bereits bei der Einreise vorlegen ( Vorlage des Versicherungsscheins (in deutscher Sprache ist sie ausreichend). Bei bereits existierenden Verträgen (wie z.B. Jahresreiseversicherungen) empfiehlt das Auswärtige Amt zusätzlich eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens und dem Kontoauszug ( als Nachweis über die aktuelle Prämienzahlung )
Touristen, die nach Kuba reisen und z.B. eine Jahresreiseversicherung besitzen, können bzw. sollten bei ihrem jeweiligen Versicherer eine Bestätigung anfordern.
Nach Auskunft der kubanischen Botschaft werden deutsche private Reisekrankenversicherungen bzw. aller europäischen Versicherungsunternehmen, die für Kuba gelten und den Reisezeitraum abdecken, anerkannt. Einer besonderen Akkreditierung bedarf es dazu nicht.
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