Diese langfristige Auslandsreise-Krankenversicherung gilt für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in Deutschland; Staatsangehörige der EG-Staaten mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie seit mindestens 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
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