| Die Unterwasserwelt hat ihre Tücken, das Risiko kennen Sie. Einem zu schnellen Auftauchen folgt die Dekompressionskammer und leider bleiben bei vielen Tauchern Spätfolgen zurück. Hier sollten Sie eine Absicherung für die Kosten treffen, die meistens von Reisekrankenversicherungen nicht übernommen werden. |
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Fall: Herr M. taucht leidenschaftlich gerne am Roten Meer. Er wird unerwartet und plötzlich von einer verknoteten Signalboje in Sekundenschnelle an die Wasseroberfläche gezogen. Die Helfer können ihn dann an Deck des Tauchbootes ziehen. Er hat starke Kopfschmerzen und wird schnell ins nahe gelegene Krankenhaus gebracht. Man stellt bei ihm die Caissonkrankheit fest. Sofort wird ein simulierter Tauchgang in der Druckkammer durchgeführt, der ihn vor weiteren Folgen rettet. Allerdings: Die deutsche Krankenkasse übernimmt die daraus entstehenden Kosten nicht. |
Übernimmt eine private Unfallversicherung denn diese Leistungen? Nein. Denn das wichtigste Merkmal fehlt: die Definition des an dem „plötzlich von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis“ fehlt nämlich. Denn die Gasbläschen, die zu der Verletzung führen, wirken nicht von außen auf den Körper ein. Somit ist auch die Übernahme der Behandlungskosten normalerweise nicht Gegenstand einer privaten Unfallversicherung. Die wenigsten Anbieter schließen dieses Risiko in den Versicherungsschutz klar ein. |
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| Unfallversicherungen mit Einschluss Tauchrisiko finden Sie hier |