Auslandskrankenversicherung für Besucher ausländische GästeMehr zum Anbieter
| Diese Auslandsreisekrankenversicherung gilt für ausländische Besucher ( Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland ) während eines Aufenthaltes bis zu 92 Tagen innerhalb der EU. Dieses Angebot richtet sich an Firmen, Behörden, Vereine, ausländische Kulturvereine und Reisebüros, die Gruppen aus dem Ausland bis 93 Tage nach Europa einladen.Diese Kranken- und Unfallversicherung ist ohne Selbstbehalt
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