Auslandskrankenversicherungen Care College für Studenten/Sprachschüler - Immer günstig - hier immer online

CareConcept - Auslandsversicherung Care College | Care College Plus Auslandskrankenversicherung Studenten  Sprachschüler  Praktikanten

Die Auslandskrankenversicherung Auslandsversicherung für Sprachschüler & Studenten.
Viele Sprachschüler und Studenten, die sich für eine bestimmte Zeit im Ausland aufhalten, haben oft keinen oder nur einen unzureichenden Krankenversicherungsschutz. Mit dem Tarif Care College sind Sie im Ausland gegen die Kosten medizinisch notwendiger Versorgung abgesichert.
Er gilt für Studenten/Sprachschüler während ihres Auslandsstudiums bzw. der Sprachschule.

Für USA - Studies
CareAmerika Mehr

Unterlagen

PrämienCare CollegeCare College Plus
MännerFrauenMännerFrauen
 1 – 15 MonateAb dem 16. Monat1 – 12 MonateAb dem 13. Monat1 – 15 MonateAb dem 16. Monat1 – 12 MonateAb dem 13. Monat
€ / Monate29,0053,0029,0053,0049,0070,0049,0070,00

Wichtige Informationen

Die Versicherung Care College/Care College Plus kann nicht für die USA, Kanada und Mexiko (NAFTA) abgeschlossen werden. Dort empfehlen wir Ihnen die Auslandsversicherung Care Amerika für Reisen in die USA, Mexiko und Kanada. Der Care College/Care College Plus ersetzt nicht die Schweizerische Grundversorgung und kann dort nur ergänzend verwendet werden.


Versicherbarer Personenkreis


Ausländische
Sprachschüler/Studenten, Teilnehmer an Doktoranden-Seminaren, die in Projekten des jeweiligen Fachbereiches tätigen Personen von Universitäten/Fachhochschulen sowie Personen, die an Lehrgängen zum Spracherwerb bzw. geistigen oder musischen Studien/Ausbildungen an staatlichen oder privaten Einrichtungen teilnehmen bis zum Eintrittsalter von 35 Jahren in der BRD.

 

Deutsche Sprachschüler/Studenten, Teilnehmer an Doktoranden-Seminaren, die in Projekten des jeweiligen Fachbereiches tätigen Personen von Universitäten/Fachhochschulen sowie Personen, die an Lehrgängen zum Spracherwerb bzw. geistigen oder musischen Studien/Ausbildungen an staatlichen oder privaten Einrichtungen teilnehmen bis zum Eintrittsalter von 35 Jahren im Ausland.
Auch Praktikanten, die zu Weiterbildungszwecken ins Ausland reisen.

 

Vertragsende:
Der Vertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, mit Beendigung des Aufenthaltes, wenn die Voraussetzung eines vorübergehenden Aufenthaltes nicht mehr vorliegen, oder wenn die gesetzliche Versicherungspflicht begründet ist.

 

Vertragsdauer:
Die Mindestdauer beträgt 1 Monat, die maximale Laufzeit 4 Jahre.

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