| auszugsweise: Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung: 100% ärztliche Behandlung inkl. Arztweggebühren und Taxikosten zum nächsten Arzt, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert. 100% für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel. 100% für Röntgen-, Strahlenbehandlung und -diagnostik. Kostenerstattung bei Krankenhausbehandlung 100% für Krankenhausbehandlung und Transportkosten zum/vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. 25 Euro /Tag Krankenhaustagegeld, wenn bei stationärer Behandlung im Krankenhaus keine Kosten geltend gemacht werden. Kostenerstattung bei zahnärztlicher Behandlung 100% für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen. Kostenerstattung bei Rücktransport/Überführung 100% Rücktransport und Überführung aus Europa bis 5.000,- Euro, aus dem übrigen Ausland bis 10.000,- Euro. Ist der Einsatz eines Sanitätsflugzeuges erforderlich, entfällt die Leistungsbegrenzung. Es ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen, soweit dies aus medizinischen Gründen möglich ist. |